„Wer jetzt nicht anfängt, holt das später kaum noch auf.“

„Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz birgt auch für kleine und mittelständische Unternehmen große Potentiale, doch es gibt noch großen Informationsbedarf“, sagte Professor Dr. Eckhard Koch auf der Auftaktveranstaltung zur „KI-Reise“ im Heinz Nixdorf MuseumsForum. Rund 200 Teilnehmer aus ganz OWL waren zu dem von der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) Paderborn im Rahmen von Arbeitswelt.Plus organisierten „KI-Frühstück“ gekommen, um sich über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu informieren.

„Ergänzend zur Lehre haben wir in den vergangenen Jahren einen praxisorientierten KI-Forschungsbereich aufgebaut,“ berichtete der FHDW-Präsident und Leiter für Forschung, Entwicklung und Transfer. „Bei jedem unserer Forschungsprojekte steht am Ende ein praktisch einsetzbares Produkt.“ Dieses KI-Know-how trage die FHDW mit der vom Bundesforschungsministerium geförderten Veranstaltungsreihe nun in die Unternehmen.

„Wer jetzt nicht anfängt, sich mit Künstlicher Intelligenz zu beschäftigen, kann das später kaum noch aufholen“, stellte Professor Dr. Christian Ewering klar. Der Dekan für Informatik bei der FHDW vermittelte einen umfassenden Überblick über KI-Technologien und deren Anwendungen. „Grundsätzlich müssen Prozesse durch KI anders gedacht und Probleme anders angegangen werden“, sagte er. – „Starten Sie den KI-Einsatz in Ihrem Unternehmen also in kleinen, vernünftigen Schritten, indem Sie einen ersten Anwendungsfall definieren“, riet der KI-Spezialist.  „Sammeln Sie Erfahrungen und holen Sie sich für den Anfang externes Know-how dazu. So haben sich zum Beispiel unsere Studierenden im Laufe ihres Bachelor- und Master-Studiums ‚Künstliche Intelligenz & Data Science‘ rund 1.600 Stunden mit KI und KI-relevanten Themen beschäftigt.​“

Phoenix Contact nutzt zur Optimierung der Produktion

Aus der Praxis berichtete Thomas Bischoff über die strukturierte Einführung der KI-Nutzung bei Phoenix Contact in Blomberg. Das Unternehmen nutzt KI-Anwendungen unter anderem für die Optimierung von Produktion und Vertrieb, im administrativen Bereich oder zur Videoübersetzung. „Doch wer nur die Anwendungsfälle sieht, denkt nicht weit genug“, machte der Corporate AI Manager deutlich. Um den konformen Einsatz von generativer KI zu ermöglichen, habe man bei Phoenix Contact deshalb 2023 ein eigenes Kompetenzteam mobilisiert. „Für Unternehmen sind die Chancen durch die Nutzung von KI riesig, allerdings gibt es auch Pflichten, beispielsweise im Hinblick auf den Europäischen AI-Act“, begründete Bischoff das aufwändige Vorgehen. So wurde zum Beispiel von Anfang an auch der Betriebsrat einbezogen. „Bei Phoenix Contact haben wir gemeinsam für den Einsatz generativer KI eine unternehmensweit gültige Richtlinie erarbeitet und setzen gleichzeitig auf den transparenten Umgang mit KI“, berichtete Bischoff. „Hier wird unter anderem die Einführung neuer KI-Anwendungsszenarien durch klar definierte Prozesse geregelt.“ Eine besondere Bedeutung habe zudem die regelmäßige und intensive Kommunikation mit allen Mitarbeitenden. „Das ist zwar aufwändig, aber unverzichtbar.“

KI und Datenschutz – ein komplexes Thema

„Bei der rechtlichen Bewertung können wir heute nur an der Oberfläche kratzen“, betonte Dr. Daniel Wittig von der Paderborner Kanzlei Brandi. Der Fachanwalt für IT-Recht machte deutlich, dass rund um die KI immer noch viele Fragen offen und pauschale Antworten kaum möglich seien. „Wir müssen also eigentlich immer den Einzelfall betrachten.“ Für die rechtliche Bewertungen des KI-Einsatzes in Unternehmen seien verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten, darunter die Datenschutzgrundverordnung. „Weil die KI zum Training möglichst große Datenmengen benötigt, besteht hier ein grundsätzlicher Konflikt.“ Prinzipiell sei die Verwendung personenbezogener Daten nämlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erlaubt. „Bei KI-Projekten sollte der Datenschutz unbedingt von Anfang an mitgedacht werden.“

Wittig informierte außerdem über das neue EU-Gesetz „Artificial Intelligence Act“, das den Einsatz und die Vermarktung von Künstlicher Intelligenz für die gesamt EU einheitlich regelt. Wesentliche Bestimmungen gelten seit dem 2. Februar 2025, weitere werden bis August 2027 schrittweise umgesetzt. „Für KI-Systeme gelten entsprechend ihrer Risikoeinstufung nun neue Vorschriften zur Regulierung“, erläuterte er. Wittig riet dazu, sich insbesondere für die Nutzung generativer KI außerdem mit urheberrechtlichen Fragen und der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen KI-Haftungsrichtlinie auseinanderzusetzen.

Im Rahmen der KI-Reise finden bis Juni weitere kostenfreie Veranstaltungen zu speziellen Schwerpunkten für Verantwortliche aus dem Personal-, Cyber-Security- und Kreativ-Bereich statt. Infos zur gesamten „KI-Reise“ unter www.fhdw.de/KI