Zwölf Kriterien für den verantwortungsvollen KI-Einsatz im Betrieb

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt. Doch während Algorithmen zunehmend Entscheidungen über Produktionsabläufe, Personal oder Leistung treffen, bleibt eine zentrale Frage: Wie können Betriebsräte diese Entwicklung mitbestimmen? Das Working Paper „Kriterien für eine mitbestimmte KI-Gestaltung“ bietet dazu eine praxisorientierte Orientierungshilfe. Es wurde von Oliver Dietrich (IG Metall NRW), Svenja Budde und Markus Dempki (beide Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V.) im Rahmen des Kompetenzzentrums Arbeitswelt.Plus geschrieben und zeigt, wie gute Arbeit auch im Zeitalter von KI gestaltet werden kann.

Zwölf Kriterien für Gute Arbeit mit KI

Aus zahlreichen Workshops, Beratungen und Praxiserfahrungen mit Betriebsräten sind zwölf zentrale Kriterien entstanden, die den Einsatz von KI im Betrieb strukturieren und bewertbar machen. Sie greifen vier Handlungsfelder auf: Organisation, Recht, Technik sowie Soziales und Ethik.

Im Handlungsfeld Organisation geht es um Qualifizierung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie den Umgang mit Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Das Handlungsfeld Recht schafft Klarheit zu Datenschutz, Mitbestimmung und gesetzlichen Rahmenbedingungen wie DSGVO, BetrVG oder dem neuen EU AI Act. Unter Technik werden Fragen von Transparenz, Datenqualität und Fairness behandelt – wie also KI nachvollziehbar und diskriminierungsarm gestaltet werden kann. Das Handlungsfeld Soziales & Ethik betont die Bedeutung von Akzeptanz, Vertrauen und Beteiligung der Beschäftigten, als Voraussetzung für menschengerechte Digitalisierung.

Betriebsräte müssen KI nicht programmieren können, aber sie müssen verstehen, welche Fragen sie stellen sollten.
– Oliver Dietrich, IG Metall NRW

Orientierung für die Praxis

Das Working Paper liefert Betriebsräten konkrete Leitfragen, Handlungsempfehlungen und Prüfkriterien, um den Einsatz von KI-Systemen einzuordnen und aktiv mitzugestalten. Eine integrierte Checkliste hilft, Handlungsbedarfe zu priorisieren und geeignete Schritte – etwa Qualifizierung, Datenschutzvereinbarungen oder Ethikleitlinien – im Betrieb umzusetzen.

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